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12. Februar 2018

Unsere Pensionen. Ein Überblick aus dem Regierungsprogramm

www.wirliesinger.at/index.php/unsere-pensionen/

Kaum ein Thema wird ebenso oft wie heftig diskutiert wie die Pensionen. Woran das liegt, ist ein klarer Fall – im Idealfall betrifft es irgendwann jeden von uns. Nach mittlerweile fast acht Jahren, die ich mich beruflich bedingt mit dem Thema und den Anliegen der Betroffenen auseinandersetze habe ich eines gelernt: ein absolut gerechtes Pensionssystem gibt es nicht. Oft erhalten Menschen, die viele Jahre gearbeitet haben, eine Pension unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz – dieser Betrag wird umgangssprachlich auch als Mindestpension bezeichnet – haben aber keinen Anspruch auf eine solche Ausgleichszulage, weil sie einen Lebenspartner mit einem Einkommen haben. Hingegen Personen, die noch nie eine Stunde in Österreich gearbeitet haben, erhalten die volle Mindestsicherung. Das ist nicht gerecht. Nehmen wir aber nun den im Ruhestand befindlichen Nationalbanker her, der mit einem von großteils Steuergeld finanzierten fünfstelligen Betrag sein Auslangen finden darf: dieser ist nicht bereit, sich mit weniger zufrieden zu geben, denn er hat ja diese Rente vertraglich zugesichert bekommen. Auch er hat grundsätzlich natürlich Recht, wenn sich auch unser Mitleid angesichts zahlreicher Pensionisten, die in Leben in Altersarmut fristen, durchaus in Grenzen hält.

Das Thema Pensionen im Regierungsprogramm trägt erfreulicherweise eine eindeutig freiheitliche Handschrift. So bekennt sich die österreichische Bundesregierung zu einem Pensionssystem, welches der älteren Generation ihren gerechten Anteil am Wirtschaftswachstum und an der ökonomischen Weiterentwicklung unseres Landes garantiert. Jeder, der seinen Beitrag zu unserem Sozialsystem leistet, soll jetzt und auch in Zukunft eine Altersversorgung erhalten, die wertgesichert ist – Stichwort: Altern in Würde! Im Zuge dessen wird es aber auch notwendig sein, dass immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich abgeschafft werden.

Wir können stolz darauf sein, dass es unter Federführung des Bundesobmannes des Österreichischen Seniorenrings und Seniorensprecher im Freiheitlichen Parlamentsklub NAbg. Werner Neubauer gelungen ist, sich mit dem Koalitionspartner auf eine Mindestpension von 1.200,- Euro für vierzig Beitragsjahre zu einigen. Dies entspricht dem wichtigen freiheitlichen Grundsatz, dass sich Leistung lohnen muss. Im Zusammenhang mit den Mindestpensionen ist auch die rechtliche Absicherung der Ausgleichszulage im Regierungsprogramm festgeschrieben. Ziel ist es, eine Lösung für das Problem der europarechtlichen Exportpflicht zu finden, weil wir vordergründig den Pensionisten in unserem Land unterstützen wollen.

Die Bundesregierung möchte aber auch dem unerfreulichen Umstand der zahlreichen Berufsunfähigkeitspensionen entgegen wirken. Es ist für die Betroffen schlimm genug, wenn sie durch Krankheit zu einem verfrühten Pensionsantritt gezwungen werden, darum eben soll diese Möglichkeit auch nur diesem Personenkreis vorbehalten sein und die Pensionen derer, die unverschuldet in diese Lage gekommen sind, müssen so hoch sein, dass man davon auch ein menschenwürdiges Dasein fristen kann. Um Prävention von Berufsunfähigkeit künftig effektiv betreiben zu können, soll ein für den jeweiligen Einzelfall relevanter Datenaustausch zwischen Gesundheitswesen, Finanz und Pensionsversicherung möglich sein. In weiterer Folge natürlich kann und wird dieser auch der Bekämpfung von Missbrauch dienlich sein. So soll künftig die Pensionsversicherung bei Anträgen auf Berufsunfähigkeit bei der Krankenversicherung Auskunft über eine etwaig erfolgte Behandlung erhalten.

„Zusammen. Für unser Österreich.“ Unter diesem Titel haben die Verhandlungsteams von FPÖ und ÖVP ein Arbeitsprogramm erstellt, welches den Menschen wieder Hoffnung auf die oftmals geforderte und dringend notwendige positive Wende gibt. Doch wir müssen auch Geduld haben und dürfen nicht vergessen, dass wir noch in dem von der Vorgängerregierung geschaffenen Regelwerk leben. Kanzler Kurz und Vizekanzler Strache haben sich viel vorgenommen und bereits in den ersten Wochen so vieles geschafft, wie noch keine Regierung zuvor. Doch jede Änderung, ob gesetzlich, strukturell oder beides, benötigt ihre Zeit und will gut überlegt sein, darüber hinaus sind selbstverständlich auch Fristen einzuhalten. Schließlich wurde auch Rom nicht an einem Tag erbaut.

Ein Beitrag von Sabine Kotasek.

Sabine Kotasek ist Bezirksrätin in Wien Liesing und parlamentarische Mitarbeiterin des Bundesobmannes des Österreichischen Seniorenrings und Seniorensprecher im Freiheitlichen Parlamentsklub NAbg. Werner Neubauer

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